Für unsere Online-Seminare und unsere Präsenz-Seminare ergeben sich schon alleine aus technischen Gründen unterschiedliche Voraussetzungen und damit auch unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Nachfolgend zu Ihrer Information der genaue Wortlaut unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Veranstaltungen und für Präsenz-Veranstaltungen.
1.: Anmeldung
Die Anmeldung zu den angebotenen Seminaren, Trainings und Coachings kann schriftlich, per E-Mail oder über ein Online-Formular erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich; auch dann, wenn die Anmeldebestätigung nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft. Sollte das Seminar, Training oder Coaching bereits ausgebucht sein, wird der Anmelder unverzüglich darüber informiert.
2.: Widerrufsbelehrung für Verbraucher (§ 13 BGB)
Widerrufsbelehrung für die Erbringung von Dienstleistungen
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Seitenblick Akademie Christiane Knittel, Beckhook 121, 46342 Velen, Telefon 0157 71626264, E-Maildresse info@seitenblick-akademie.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür dieses Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich eventueller Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Download des Muster-Widerrufsformulars als PDF
3.: Leistung
(1) Das Seminar, Training oder Coaching wird vom Veranstalter gemäß der Ausschreibung unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln („Online“) durchgeführt. Hierzu stellt er dem Teilnehmer einen Zugang zu dem für das jeweilige Seminar, Training oder Coaching zweckmäßigen Kommunikationssystems zur Verfügung. Der Veranstalter ist frei in der Wahl des jeweiligen Kommunikationssystems, sofern dieses den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
(2) Der Teilnehmer trägt für die technischen Voraussetzungen zum Zugang zu den Fernkommunikationsmitteln, insbesondere hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von ihm verwendeten Hardware als auch der von ihm genutzten Kommunikationsmittel gerade auch im Hinblick auf eine angemessene Verbindungsgeschwindigkeit, die eigene Verantwortung. Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer keine Hardware und keinen Zugang zu einem Kommunikationsmittel zur Verfügung.
(3) Der Veranstalter erbringt die in der Ausschreibung enthaltenen Leistungen. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, sind An- und Abreise, Unterkunft, Tagungspauschalen und Verpflegung nicht im Seminarpreis enthalten. Geringfügige Änderungen der Leistung (insbes. Änderung des Veranstaltungsraums innerhalb des Veranstaltungsortes, Änderung der Veranstaltungszeiten innerhalb eines Veranstaltungstages, inhaltliche Umstellung innerhalb des Programms, Anpassung von praktischen Elementen an die Verhältnisse der Teilnehmer, witterungsbedingte Änderungen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und ein Referentenwechsel) bleiben vorbehalten.
4.: Stornierung durch den Teilnehmer
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist gegen Bezahlung von 40 % der Seminargebühr bis vier Monate vor Seminarbeginn möglich, gegen Bezahlung von 60 % der Seminargebühr bis drei Monate vor Beginn der Veranstaltung. Bei einem Rücktritt innerhalb von drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Es kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden gegen eine einmalige Umbuchungsgebühr von € 50,-. Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt diese Regelung erst nach Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.
5.: Absage durch den Veranstalter
Für jede Veranstaltung wird durch den Veranstalter eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, die sich aus der Ausschreibung ergibt. Eine Absage der Veranstaltung wegen Unterschreitens dieser Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens zwei Wochen vor deren Beginn. Dem Teilnehmer wird daraufhin der Seminarpreis erstattet. Dies gilt auch infolge höherer Gewalt bzw. einer Erkrankung des Referenten. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt der Veranstalter für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage nicht auf.
6.: Ausschluss des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann bei einer schwerwiegenden Störung der Veranstaltung nach vorheriger Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Davon unberührt bleibt der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Seminarpreises, wobei dem Teilnehmer der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
7.: Kündigung bei länger andauernden Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Termine erstrecken, kann der Teilnehmer jeweils zwei Wochen vor Beginn des nächsten Termins schriftlich kündigen.
8.: Zahlung des Seminarpreises
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine Rechnung. Sobald der volle Betrag beglichen ist, erhalten die Teilnehmer Ihre Eintrittskarten / Zugangsdaten / nähere Informationen. Teilnehmer von nicht vollständig bezahlten Rechnungen werden zur Veranstaltung nicht zugelassen.
9.: Haftung
Der Veranstalter haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.: Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte
(1) Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, erhält der Teilnehmer nicht das Recht, vom Veranstalter genutzte Marken und Unterlagen gewerblich zu nutzen. Die vom Veranstalter an den Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen und übertragenen Inhalte unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtes insbesondere zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Veranstalters vor Beginn der Veranstaltung.
(2) Der Teilnehmer ist zur Anfertigung von Aufzeichnungen und sonstigen Vervielfältigungen (insbesondere „Screencasting“ und „Screenshots“) von Inhalten, die im Rahmen des Seminars übertragen werden, nur mit Zustimmung des Veranstalters berechtigt. Unabhängig davon hat er die Persönlichkeitsrechte der anderen Teilnehmer zu wahren und insbesondere von diesen, ohne deren Zustimmung, weder Aufnahmen noch sonstige Aufzeichnungen anzufertigen.
11.: Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder wer-den, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen oder eines darauf abgeschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Im Falle einer lückenhaften Regelung gilt Entsprechendes. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters.
1.: Anmeldung
Die Anmeldung zu den Seminaren, Trainings und Coachings kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich; auch dann, wenn die Anmeldebestätigung nicht oder nicht rechtzeitig eintrifft. Sollte das Seminar bereits ausgebucht sein, wird der Anmelder unverzüglich darüber informiert.
2.: Widerrufsbelehrung für Verbraucher (§ 13 BGB)
Widerrufsbelehrung für die Erbringung von Dienstleistungen
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Seitenblick Akademie Christiane Knittel, Beckhook 121, 46342 Velen, Telefon 0157 71626264, E-Maildresse info@seitenblick-akademie.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür dieses Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich eventueller Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
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3.: Leistung
Das Seminar, Training oder Coaching wird vom Veranstalter gemäß der Ausschreibung durchgeführt. Er erbringt die darin enthaltenen Leistungen. Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, sind An- und Abreise, Unterkunft, Tagungspauschalen und Verpflegung nicht im Seminarpreis enthalten. Geringfügige Änderungen der Leistung (insbes. Änderung des Veranstaltungsraums innerhalb des Veranstaltungsortes, Änderung der Veranstaltungszeiten innerhalb eines Veranstaltungstages, inhaltliche Umstellung innerhalb des Programms, Anpassung von praktischen Elementen an die Verhältnisse der Teilnehmer, witterungsbedingte Änderungen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel und ein Referentenwechsel) bleiben vorbehalten.
4.: Stornierung durch den Teilnehmer
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist gegen Bezahlung von 40 % der Seminargebühr bis vier Monate vor Seminarbeginn möglich, gegen Bezahlung von 60 % der Seminargebühr bis drei Monate vor Beginn der Veranstaltung. Bei einem Rücktritt innerhalb von drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr fällig. Es kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden gegen eine einmalige Umbuchungsgebühr von € 50. Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt diese Regelung erst nach Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten.
5.: Absage durch den Veranstalter
Für jede Veranstaltung wird durch den Veranstalter eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, die sich aus der Ausschreibung ergibt. Eine Absage der Veranstaltung wegen Unterschreitens dieser Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens zwei Wochen vor deren Beginn. Dem Teilnehmer wird daraufhin der Seminarpreis erstattet. Dies gilt auch infolge höherer Gewalt bzw. einer Erkrankung des Referenten. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt der Veranstalter für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage nicht auf.
6.: Ausschluss des Teilnehmers
Der Teilnehmer kann bei einer schwerwiegenden Störung der Veranstaltung nach vorheriger Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Davon unberührt bleibt der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Seminarpreises, wobei dem Teilnehmer der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
7.: Kündigung bei länger andauernden Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Termine erstrecken, kann der Teilnehmer jeweils zwei Wochen vor Beginn des nächsten Termins schriftlich kündigen.
8.: Zahlung des Seminarpreises
Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine Rechnung. Sobald der volle Betrag beglichen ist, erhalten die Teilnehmer Ihre Eintrittskarten. Teilnehmer von nicht vollständig bezahlten Rechnungen werden zur Veranstaltung nicht zugelassen.
9.: Haftung
Der Veranstalter haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.: Urheberrecht
Sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist, erhält der Teilnehmer nicht das Recht, vom Veranstalter genutzte Marken und Unterlagen gewerblich zu nutzen. Die vom Veranstalter an den Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtes insbesondere zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Veranstalters vor Beginn der Veranstaltung.
11.: Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen oder eines darauf abgeschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Im Falle einer lückenhaften Regelung gilt Entsprechendes. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand am Sitz des Veranstalters.
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